16
Mai
2012
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Nach Verweis der Novelle zur Solarförderung an den Vermittlungsausschuß fragen sich nun viele Investoren welche Regelungen aktuell gelten.
Solange keine rechtsgültige Nachfolgeregelung vereinbart ist, gilt das aktuelle Gesetz, also die Regelung, die am 1. Januar 2012 in Kraft getreten ist. Es besteht jedoch laut Hans-Josef Fell, dem Energieexperten der Grünen, ein geringes Restrisiko, daß der Vermittlungsausschuß auch eine Rückdatierung zum 1. April 2012 oder einem anderen Datum vorschlägt
Weitere Verschlechterungen durch die neuen Verhandlungen werden nicht erwartet.
Wann die Novelle neu verabschiedet wird, steht noch nicht fest, soll aber vor der Sommerpause erledigt sein.